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mixins.searchInfo_searchTermMeldung zum Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln

Meldung zum Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei Abgabe von Tierarzneimitteln an tierärztliche Hausapotheken und weitere Empfänger mit folgenden Wirkstoffen müssen Sie als pharmazeutisches Unternehmen oder als Großhändler eine jährliche Mitteilung an das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln:

  • antimikrobielle wirksame Stoffe gemäß § 45 Absatz 6 Nummer 1 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)  
  • Stoffe gemäß § 45 Absatz 6 Nummer 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Eine aktualisierte Liste der mitteilungspflichtigen Tierarzneimittel wird jeweils im Mai und November durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus dem behördlichen Arzneimittel-Informationssystem (AmAnDa) erstellt.

Diese Liste enthält Angaben, die notwendig sind, um das jeweilige Arzneimittel einwandfrei individuell zuordnen zu können:

  • Zulassungsnummer (ZNR)
  • Einheit der Bezugsmenge
  • Alle zugelassenen Packungsgrößen inklusive dem Packungsgrößenfaktor

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