Änderungen in der Weinbaukartei melden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
In Rheinland-Pfalz melden Sie eine Rodung oder Pflanzung per Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei.
Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.
In Rheinland-Pfalz melden Sie Ihre gerodeten und bepflanzten Rebflächen zusammen mit der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei.
Die elektronische Meldung können Sie im Weininformationsportal (WIP) vornehmen.
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.
Meldeformular der zuständigen Behörde zur Rodung und Pflanzung von Rebflächen
Gebühr: gebührenfrei
Antragsfrist: bis 31.05.
Die Meldung muss bis zum auf die Rodung oder Pflanzung folgenden 31.05. erfolgen.
- Art. 145 der VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Abl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)
- Art. 7 der Delegierten VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
- § 6 Weingesetz (WeinG)
- § 6a Weingesetz (WeinG)
- § 7d Weingesetz (WeinG)
- § 7e Weingesetz (WeinG)
- § 33 Abs. 1 Nr. 1, 1a und 2 Weingesetz (WeinG)
- § 54 Abs. 1 Weingesetz (WeinG)
- § 50 Abs. 2 Nr. 4 Weingesetz (WeinG)
- § 29 Abs. 3 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts
Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.
Ihre Meldung wird durch eine Flächenkontrolle vor Ort überprüft.
26.09.2024
Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.