Öffentliche Vergabe - an freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzBei der Freihändigen Vergabe (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Das gilt auch für das Verhandlungsverfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert überschreitet. Die aufgeforderten Unternehmen
- bieten eine der Ausschreibung entsprechende Leistung an,
- sind dem öffentlichen Auftraggeber bereits im Vorfeld bekannt und
- stehen mit diesem regelmäßig in Verbindung.
Hinweis: Der Wettbewerb ist sehr stark eingeschränkt. Die sonst üblichen Formvorschriften müssen hier nicht beachtet werden.
Um den Bewerberkreis zu erkunden, kann die Vergabestelle im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen. Beim Verhandlungsverfahren (EU-weit) ist die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs vorgeschrieben.
Durch den Teilnahmewettbewerb wird die geplante Auftragsvergabe öffentlich bekannt gegeben. Alle interessierten Unternehmen können Anträge auf Teilnahme stellen. Die Vergabestelle wählt die Bewerbungen aus und fordert gezielt zur Abgabe eines Gebots auf. Dabei beachtet sie allgemeine Vergabegrundsätze.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in speziellen Ausschreibungsmedien ausgeschrieben.