Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse ohne Personenschaden im Bergbau anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,
- die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie
- Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.