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mixins.searchInfo_searchTermSicherheitsrelevante Betriebsereignisse ohne Personenschaden im Bergbau anzeigen

Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse ohne Personenschaden im Bergbau anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,

  • die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie
  • Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
 

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