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Teilungsvermessung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Die Teilung eines Flurstücks setzt in der Regel eine Vermessung des abzutrennenden Teils voraus. Im Rahmen einer solchen Teilungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.

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