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Ergänzung oder Änderung eines Sonderbetriebsplans für Bergbau beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein Betriebsplandient der Betriebsüberwachung . Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann Sie die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.

Wollen Sie diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.

Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise

  • Lage und Ausdehnung,
  • technische Umsetzung,
  • zeitliche Planung,
  • mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
  • Betriebs und Arbeitssicherheit.

Sonderbetriebspläne enthalten Maßnahmen, die zwar Teil des Hauptbetriebsplans sind, sich aber nicht auf die im Hauptbetriebsplan festgelegte Dauer begrenzen lassen oder die spezielle Maßnahmen betreffen. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein:

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • Verwertung von Fremdmassen,
  • Rutschungen an Böschungen,
  • der Bau einer Gastrocknungsanlage,
  • der Bau von Aufbereitungsanlagen oder Erkundungsanlagen,
  • geophysikalische Arbeiten,
  • seismische Aufsuchungsarbeiten,
  • Durchführung einer Tiefbohrung,
  • Maßnahmen zur Rekultivierung ehemaliger Bergbaugebiete oder
  • der Bau von Wegen und Zufahrten,
  • Bau von Tankstellen und Fahrzeugwaagen,
  • Bau von Anlagen der Energieerzeugung („Grubenkraftwerk“),
  • Monitoring.
Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.

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