Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen und Baumaßnahmen beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer Arbeiten planen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde verkehrsregelnde Maßnahmen beantragen und abstimmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Dafür erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
In der Anordnung wird festgelegt:
- wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
- wie Sie den Verkehr einschränken, umleiten oder regeln müssen,
- ob und wie Sie gesperrte Straßen und Umleitungen kennzeichnen müssen.
Die Anordnung ist verbindlich. Sie sind verpflichtet, die darin festgelegten Maßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls Ampelanlagen einzurichten.