Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermSchäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und deren Wegen melden

Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und deren Wegen melden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen ist entweder das jeweilige Bundesland in Auftragsverwaltung des Bundes oder die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Gemeinde ist zuständig, wenn

  • ihre Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder
  • sie die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen hat.

Für die Gehwege ist in der Regel ebenso die Gemeinde zuständig.

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.