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mixins.searchInfo_searchTermAntrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stellen

Antrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bundesfernstraßen, also Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung, dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn Sie vorab eine Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamt (FBA) erhalten haben. Die Prüfung Ihres Vorhabens findet im Planrechtsverfahren statt. Dazu stellen Sie einen Antrag beim FBA.  

Zu den Bundesfernstraßen gehören insbesondere 

  • die Fahrbahn, 
  • der Straßenunterbau, 
  • die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Seitenstreifen und Trennflächen, 
  • Verkehrs- und Schutzeinrichtungen, 
  • die Bepflanzung, 
  • Mauteinrichtungen, 
  • Betriebsgehöfte sowie 
  • Nebenbetriebe und Rastanlagen an den Bundesautobahnen.

Auch wenn bestehende Bundesfernstraßen erheblich baulich geändert werden sollen, muss vorher ein Planrechtsverfahren durchgeführt werden.

Bauliche Änderungen können zum Beispiel sein:

  • die Verbreiterung von Autobahnen, um einen oder mehrere Fahrstreifen oder
  • neue Ausfahrten, Autobahnkreuze oder
  • Veränderungen der Streckenführung, beispielsweise Tunnel.

Bei der Planfeststellung werden die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange abgewogen, darunter:

  • die wirksame Verbesserung der Verkehrsverhältnisse,
  • der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung,
  • die Umweltverträglichkeit,
  • die Wirtschaftlichkeit,
  • die Vereinbarkeit mit der Regionalplanung sowie
  • die Rechte und Belange Dritter.

Zuständigkeit

Das FBA ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnen, sofern sich das Bauvorhaben nicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Hamburg befindet. Zusätzlich ist das FBA zuständig für Bauvorhaben von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Bundesländern Berlin und Bremen.

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