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Umsatzsteuer (Jahreserklärung)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) gehört systematisch zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist in ihrer wirtschaftlichen Wirkung allerdings eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.
 
Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ist Unternehmer, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbstständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt.
 
    Der Umsatzsteuer unterliegen:
  • Lieferungen und sonstige Leistungen,
  • die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
  • der innergemeinschaftliche Erwerb.
Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erhält.
 
Anstelle des Regelsteuersatzes von 19 % kommt für bestimmte Umsätze die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % oder eine Befreiung von der Umsatzsteuer in Betracht.
 
Um eine Steuerkumulierung zu vermeiden, ist der Unternehmer berechtigt, von der Steuer, die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung gestellt haben. Abziehbar als Vorsteuer ist auch die Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe sowie die Einfuhrumsatzsteuer, die der Unternehmer bei der Wareneinfuhr aus Nicht-EU-Staaten an das Zollamt entrichtet hat.

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