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mixins.searchInfo_searchTermUnverbindliche Auskünfte zur Umsatzsteuer von der Zollverwaltung bekommen

Unverbindliche Auskünfte zur Umsatzsteuer von der Zollverwaltung bekommen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Gegenstände innergemeinschaftlich erwerben oder liefern, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierauf eine Umsatzsteuer bezahlen.

Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online bei der Generalzolldirektion beantragen.

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich dabei nach dem Zolltarif. Sie müssen deshalb im Antrag angeben, um welche Waren es sich handelt.

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