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mixins.searchInfo_searchTermAusgleichsvereinigung in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse durchführen

Ausgleichsvereinigung in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei einer Ausgleichsvereinigung schließt die Künstlersozialkasse (KSK) mit Ihnen eine Vereinbarung über die pauschale Abrechnung der Künstlersozialabgabe für Ihre Mitglieder und führt das Genehmigungsverfahren bei der Aufsichtsbehörde durch. Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der Künstlersozialkasse.

Insbesondere melden Sie die Berechnungsgrößen für die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse erstellt daraufhin die Abrechnung und teilt Ihnen mit:

  • die Höhe der zu zahlenden Künstlersozialabgabe
  • die Höhe der Vorauszahlungen

Sie entrichten mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen für Ihre Mitglieder.

Darüber hinaus haben Sie verschiedene Melde- und Berichtspflichten gegenüber der KSK.

Sie melden der Künstlersozialkasse:

  • die Ein- und Austritte der Mitglieder
  • Änderungen der Stammdaten der Mitglieder

In regelmäßigen Abständen führt die KSK eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch und ist hierfür auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sie unterstützen die KSK bei der Prüfung, indem sie diese koordinieren und die notwendigen Datenerhebungen durchführen.

Die KSK:

  • führt die Prüfungen bei Ihnen und Ihren Mitgliedern durch
  • erstellt die Berechnungen für die zukünftig anzuwendende Pauschale
  • stimmt diese mit Ihnen ab

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