Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis beantragen, um als Steuervertreterin oder Steuervertreter eines Versandhändlers für Alkoholerzeugnisse tätig zu sein

Erlaubnis beantragen, um als Steuervertreterin oder Steuervertreter eines Versandhändlers für Alkoholerzeugnisse tätig zu sein

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können in Deutschland als Steuervertreterin oder Steuervertreters eines Versandhändlers tätig sein, der nicht in Deutschland ansässig ist.

Versandhändler ist, wer versteuerte Alkoholerzeugnisse aus dem EU-Mitgliedstaat, in dem diese Person ihren Sitz hat, an Privatpersonen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefert.

Wer als Versandhändler mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Alkoholerzeugnisse nach Deutschland liefern will, kann eine im Steuergebiet ansässige Person als Steuervertreterin oder Steuervertreter benennen, bevor die erste Lieferung stattfindet.

Als Steuervertreterin oder Steuervertreter des Versandhändlers müssen Sie schriftlich eine Erlaubnis bei dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen. Dabei müssen Sie eine Sicherheit für die voraussichtlich entstehende Alkoholsteuer abgeben.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.