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mixins.searchInfo_searchTermZusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer abgeben

Zusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Warenlieferungen an Unternehmen über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet das Unternehmen, das die Leistung empfängt, dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen.

Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Sie für die von Ihnen gelieferten Waren eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Folgende Angaben müssen Sie melden:

  • alle von Ihnen ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
  • innergemeinschaftliche steuerpflichtige sonstige Leistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat, die durch das die Leistung empfangende Unternehmen zu besteuern sind
  • Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

Ist Ihre Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig, müssen Sie gesondert für den Meldezeitraum eine berichtigte Meldung abgeben und darin Ihre richtigen und vollständigen Angaben melden.

Kleinunternehmen, deren Umsatz

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und
  • im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird,

müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.

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