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mixins.searchInfo_searchTermAntrag auf aktive Veredelung stellen

Antrag auf aktive Veredelung stellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Verfahren der Aktiven Veredelung ermöglicht es Unternehmen, Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) einzuführen, um sie dort veredeln zu lassen. Bei der Einfuhr müssen Sie zunächst keine Abgaben zahlen. Im Anschluss an die aktive Veredelung

  • können Sie die Ware entweder wieder ausführen oder
  • die Ware  in den zollrechtlich freien Verkehr der EU überführen. Dadurch erhält eine Nicht-Unionsware den Status einer Unionsware.

Um Nicht-Unionswaren aktiv veredeln zu lassen, benötigen Sie eine Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts. Diese wird Ihnen auf Antrag (förmlich oder vereinfacht) gewährt.

Unter Veredelungsvorgängen versteht man:

  • Bearbeitung,
  • Verarbeitung,
  • Ausbesserung (Reparatur) oder
  • Zerstörung

von Waren. Außerdem

  • die Verwendung von Waren, die nicht in die Veredelungserzeugnisse eingehen, sondern die Herstellung der Veredelungserzeugnisse ermöglichen oder erleichtern, selbst wenn sie hierbei vollständig oder teilweise verbraucht werden (Produktionshilfsmittel).

Neben Nicht-Unionswaren können Sie in manchen Fällen – soweit zugelassen – auch Ersatzwaren (das sind den Nicht-Unionswaren äquivalente Unionswaren) im Verfahren verwenden.

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