Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIm Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben.