Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds beantragen
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig.
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
- auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
- auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
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Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.