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mixins.searchInfo_searchTermAls Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen

Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In Deutschland gibt es ein Verfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) für

  • Botschaften, also ausländische ständige diplomatische Missionen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder
  • Konsulate, also berufskonsularische Vertretungen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder

Wenn Sie als in Deutschland ansässige Botschaft, Konsulat oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Von dieser können Sie auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) befreit werden.

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