Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich abmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIm nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Geben Sie eine Betriebsstätte auf, dann zeigen Sie dies der zuständigen Stelle an und melden sich somit von der Rundfunkbeitragspflicht ab.