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mixins.searchInfo_searchTermRundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich abmelden

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich abmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Geben Sie eine Betriebsstätte  auf, dann zeigen Sie dies der zuständigen Stelle an und melden sich somit von der Rundfunkbeitragspflicht ab.

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