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mixins.searchInfo_searchTermFreiberufliche Tätigkeit anzeigen

Freiberufliche Tätigkeit anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dem Finanzamt mitzuteilen.

Zusätzlich sind die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären. Der Fragebogen ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.

Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.

Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung des Fragebogens verzichten.

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