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mixins.searchInfo_searchTermAusgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

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