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mixins.searchInfo_searchTermZahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse beantragen

Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten und notwendige Zahlungen nicht leisten können.

Wenn Sie etwa offene Forderungen der Künstlersozialkasse (KSK)

  • nicht,
  • nicht vollständig oder
  • nicht pünktlich zahlen können,

haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen.

In welcher Form und gegebenenfalls mit welcher Laufzeit eine Zahlungserleichterung möglich ist, richtet sich dabei nach der individuellen wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens.

Eine Stundung der Beiträge inklusive Ratenzahlung ist zum Beispiel möglich, wenn unter anderem für Ihr Unternehmen eine erhebliche Härte entstehen würde.

Erhebliche Härte bedeutet:

  • Ihr Unternehmen befindet sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten oder
  • Ihr Unternehmen würde in diese Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn es den fälligen Betrag sofort in einer Summe zahlen müsste.

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