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mixins.searchInfo_searchTermDie Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren

Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie wollen als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen? Dann müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren.

In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung der betreffenden Person wesentlich sind in Bezug auf:

  • Zuverlässigkeit
  • Sachkunde
  • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben

Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.

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