Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermWiderspruch einlegen nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse

Widerspruch einlegen nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.

Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.

Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.