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Veranstaltungen von Trägern der Bildungsfreistellung anerkennen lassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit genannt.

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer Arbeit, wenn sie eine anerkannte Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten.

Als Bildungsträger haben Sie die Möglichkeit Ihre Weiterbildungen anerkennen zu lassen.

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