Veranstaltungen von Trägern der Bildungsfreistellung anerkennen lassen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEin wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit genannt.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer Arbeit, wenn sie eine anerkannte Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten.
Als Bildungsträger haben Sie die Möglichkeit Ihre Weiterbildungen anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung einer Veranstaltung als Maßnahme der Bildungsfreistellung müssen Sie mit dem entsprechenden Vordruck bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen per E-Mail oder Post ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über den Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
- Sie reichen einen Berichtsbogen nach Ende der Gültigkeit der Anerkennung ein.
Für allgemeine Fragen und Anträge wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
- Es muss sich um eine berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung oder deren Verbindung handeln.
- Die Veranstaltung muss mindestens drei Tage - in Block- oder Intervallform - und mindestens vier Unterrichtsstunden vor 20:00 Uhr und durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden je Tag umfassen.
- Die organisatorische und fachlich-pädagogische Durchführung unterliegt Ihrer Verantwortung als Antragsteller. Sie planen, organisieren und realisieren die Veranstaltung selbst.
- Die Veranstaltung muss offen zugänglich sein. Die Ausschreibung muss veröffentlicht werden.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung darf nicht von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft, sonstigen Vereinigung oder Institution abhängig sein. Zielgruppenspezifische Angebote, beispielsweise für spezielle Berufsgruppen, sind möglich.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung muss freiwillig erfolgen.
Online-Veranstaltungen:
Veranstaltungen im Online- oder Hybridformat können anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung in Präsenzform erfüllt sind. Zusätzlich gelten folgende Regelungen:
- Der Onlineunterricht darf nur als Synchronunterricht, das heißt unter zeitgleicher Anwesenheit der Kursleitung und Teilnehmenden, abgehalten werden.
- Es muss eine Teilnahmeverpflichtung bestehen.
- Onlineunterrichtstage müssen Sie in einem eigenen Unterrichtsprogramm ausweisen. Bei Hybridveranstaltungen müssen Sie zusätzlich die Präsenzunterrichtstage ausweisen.
E-Learning beziehungsweise asynchrone Onlineveranstaltungen können Sie nicht anerkennen lassen.
- Bundeseinheitlicher Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung
- ausführliches Programm, aus dem die Bildungsinhalte und -zeiten ersichtlich sind
- Nachweise über die öffentliche Ankündigung der Veranstaltung -Flyer, Screenshot der Homepage-
- gegebenenfalls Nachweise über bereits erfolgte Anerkennungen in anderen Bundesländern
kostenfrei
Die Anerkennung müssen Sie in der Regel drei Monate vor Beginn des ersten Weiterbildungstags einreichen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und dem Beginn der Weiterbildung.
12.02.2025
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