Weiterbildungsstätte anerkennen für Gesundheitsfachberufe (außer Pflege)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Weiterbildung ist landesrechtlich geregelt.
Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen sind in Rheinland-Pfalzdurch Verordnungen geregelt:
- Leitung einer Funktionseinheit,
- Praxisanleitung,
- Diabetesberaterin
Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.