Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Die staatliche Anerkennung wird Ihnen erteilt, wenn die erforderlichen personellen, baulichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Weiterbildung muss sichergestellt sein, dass
- die mit der Leitung der Weiterbildungsstätte betrauten Person für die Aufgabe fachlich und persönlich geeignet sind,
- die erforderlichen fachlich und pädagogisch geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung stehen,
- mindestens eine Person mit abgeschlossener dreijährigen Ausbildung in einem der Gesundheitsfachberufe und der entsprechenden fachlichen Qualifikation für die Weiterbildung hauptamtlich an der Weiterbildungsstätte tätig ist,
- eine zweckmäßige Ausstattung und Organisation besteht und
- dem Weiterbildungszweck entsprechende Räumlichkeiten und Einrichtungen vorhanden sind.