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mixins.searchInfo_searchTermWeiterbildungsstätte anerkennen für Gesundheitsfachberufe (außer Pflege)

Weiterbildungsstätte anerkennen für Gesundheitsfachberufe (außer Pflege)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Weiterbildung ist landesrechtlich geregelt.

Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen sind in Rheinland-Pfalzdurch Verordnungen geregelt:

  • Leitung einer Funktionseinheit,
  • Praxisanleitung,
  • Diabetesberaterin

Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.

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