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mixins.searchInfo_searchTermDie Ermächtigung für sonstige Attestierungen beantragen.

Die Ermächtigung für sonstige Attestierungen beantragen.

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die zuständige Behörde führt ein Register über die Unternehmen, die ermächtigt sind, die Attestierungen gemäß Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031(Pflanzengesundheitsverordnung) auszustellen.

Auf Antrag können Unternehmen zur Ausstellung sonstiger Attestierungen mit Ausnahme der Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz ermächtigt werden.

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