Ein Unternehmen registrieren, das ermächtigt ist, die Attestierung gemäß Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) auszust
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie zuständige Behörde führt ein Register über die Unternehmen, die ermächtigt sind, die Attestierungen gemäß Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) auszustellen. Auf Antrag können Unternehmen in dieses Register aufgenommen werden. Dieser Antrag muss die in Art. 66 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannten Voraussetzungen enthalten.