Registrierung eines Brütereibetriebs beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.