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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen Zulassung

Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen Zulassung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie für einen Schützen- oder Heimatverein eine Genehmigung zum Tragen von Säbeln, Degen, Hirschfängern, Sappeurbeilen oder ähnlichen Blankwaffen beantragen möchten, können Sie dies bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde machen.

Zuständig ist die Waffenbehörde, in deren Kreisgebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Das Formular zur Genehmigung kann auf der Homepage der zuständigen Polizeibehörde heruntergeladen werden.

Eine Genehmigung muss dann bei den Brauchtumsveranstaltungen mitgeführt und auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden.

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