Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermSchießerlaubnis beantragen

Schießerlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.

Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie

  • in einer Schießstätte, zum Beispiel Ihres Schützenvereins, schießen wollen;
  • als Jäger bei der befugten Jagdausübung schießen wollen oder Tiere schießen wollen, die dem Naturschutzrecht unterliegen, und über eine entsprechende Erlaubnis der Naturschutzbehörde verfügen;
  • als Brauchtumsschütze auf einer Veranstaltung, bei der es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, schießen wollen und dem Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung eine gültige Ausnahmebewilligung nach § 16 Abs. 3 WaffG erteilt wurde;
  • mit einer Langwaffe an Schießständen auf einer genehmigten Sportveranstaltung, zum Beispiel Biathlonwettkampf, schießen wollen;
  • Waffen, die nur Kartuschenmunition verschießen können, während einer Theateraufführung oder Ähnlichem nutzen wollen oder um Schadvögel zu vergrämen;
  • mit Druckluft, Federdruckwaffen und CO2Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, schießen wollen;
  • bei Sportveranstaltungen im Auftrag der Veranstalter mit Schreckschusswaffen oder Signalwaffen Start oder Beginn eines Wettkampfs anzeigen wollen, sofern eine solche Signalgebung erforderlich ist;
  • bei Not und Rettungsübungen Signalwaffen abfeuern, sofern dies Teil der Übung ist.

Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie

  • das entsprechende Alter haben sowie
  • Ihr Bedürfnis,
  • Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
  • Ihre persönliche Eignung,
  • eine Haftpflichtversicherung, die Personen und Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro abdeckt

nachweisen.

Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.