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mixins.searchInfo_searchTermAusländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

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