Betrieb von Raumfahrzeugen anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMenschen, die als raumfahrendes Personal arbeiten, sind einer erhöhten ionisierenden Strahlenbelastung ausgesetzt. Wenn Sie beabsichtigen, Raumfahrzeuge zu betreiben und dafür Beschäftigte nach deutschem Arbeitsrecht als raumfahrendes Personal einzusetzen, müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz melden.
Die Anzeigepflicht gilt, wenn zu erwarten ist, dass die effektive Dosis durch kosmische Strahlung den Wert von 1 Millisievert pro Kalenderjahr und Person überschreitet (einfache Anzeige).
Ist zu erwarten, dass die effektive Dosis den Wert von 20 Millisievert pro Kalenderjahr und Person überschreitet, so ist zusätzlich zur einfachen Anzeige eine gesonderte Anzeige erforderlich.