Einzelunternehmen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften
gemeint sind:
- der Offenen Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG) und
- entsprechende ausländische Gesellschaftsformen
- Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten
- Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
Juristische Personen
- gemeint sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG),
- Aktiengesellschaft (AG),
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters
- bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden
- Angaben zur Betriebsleitung
Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit, Arbeitsvertrag (Kopie)
- Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle