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mixins.searchInfo_searchTermDolmetscher aus anderen EU-/EWR-Staaten eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Staaten eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz vorübergehend und gelegentlich ausüben. Sie müssen ihre Tätigkeit bei einem der OLG Präsidenten anzeigen und werden dann in ein Verzeichnis eingetragen.

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