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mixins.searchInfo_searchTermVersuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel amtlich anerkennen lassen

Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel amtlich anerkennen lassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

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