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mixins.searchInfo_searchTermEintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister

Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

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