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mixins.searchInfo_searchTermEintragung einer europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister

Eintragung einer europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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