Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAls Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:
- Ihre Firma
- den Ort
- die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
- Vorname
- Nachname
- Ihr Geburtsdatum
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.