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mixins.searchInfo_searchTermGewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

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