Sie können die Anzeige formlos in schriftlicher oder elektronischer Form oder über den Online-Dienst stellen.
Wenn Sie die Anzeige schriftlich per Post oder E-Mail stellen möchten:
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:
- Übersenden Sie die Anzeige per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen ein.
- Wenn Ihre Veranstaltung beschränkt oder verboten werden muss, erhalten Sie eine Rückmeldung der zuständigen Stelle.
- Wenn die zuständige Stelle sich nicht bei Ihnen meldet, dürfen Sie die Veranstaltung durchführen. Sie benötigen keine gesonderte Genehmigung.
Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:
- Sie registrieren sich beim Online-Dienst und melden sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Sie befüllen das Anzeigeformular
- Sie laden alle notwendigen Unterlagen und Nachweise hoch.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen ein.
- Wenn Ihre Veranstaltung beschränkt oder verboten werden muss, erhalten Sie eine Rückmeldung der zuständigen Stelle.
- Wenn die zuständige Stelle sich nicht bei Ihnen meldet, dürfen Sie die Veranstaltung durchführen. Sie benötigen keine gesonderte Genehmigung.