Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.
In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.
Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.