Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür den gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Waffenhandel betreiben.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Sie sind verpflichtet, den Umgang mit Schusswaffen elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.