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mixins.searchInfo_searchTermErteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen

Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für den gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Waffenhandel betreiben.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Sie sind verpflichtet, den Umgang mit Schusswaffen elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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