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Fachaufsichtsbeschwerde einlegen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Gegen eine behördliche Entscheidung oder Maßnahme, die Sie inhaltlich für falsch halten, können Sie Fachaufsichtsbeschwerde einlegen.

Beachten Sie: Die Beschwerde verhindert oder verschiebt die Entscheidung oder Maßnahme der Behörde nicht. Auch Fristen laufen weiter.

Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie

  • Widerspruch einlegen,
  • Klage erheben oder
  • ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.

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