Fachaufsichtsbeschwerde einlegen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGegen eine behördliche Entscheidung oder Maßnahme, die Sie inhaltlich für falsch halten, können Sie Fachaufsichtsbeschwerde einlegen.
Beachten Sie: Die Beschwerde verhindert oder verschiebt die Entscheidung oder Maßnahme der Behörde nicht. Auch Fristen laufen weiter.
Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie
- Widerspruch einlegen,
- Klage erheben oder
- ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.