Pflegegeld und Beihilfen für Pflegeeltern gewähren
Quelle: BUS Rheinland-PfalzLebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrages sowie gegebenenfalls einmalige Beihilfen und Zuschüsse beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.
Das Pflegegeld enthält neben den materiellen Unterhaltsleistungen einen Betrag für die Kosten der Erziehung, welche als Aufwandsentschädigung für die erbrachte Erziehungsleistung gewährt werden.