Weiterbildung zum Zahnarzt anerkennen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFachzahnarzt dürfen sich ausschließlich Zahnärzte nennen, die nach ihrer Approbation oder Berufserlaubnis und der Absolvierung eines allgemeinzahnärztlichen Jahres eine mindestens dreijährige Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Weiterbildung kann nur an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Leitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Fachzahnarztes absolviert werden.
Oralchirurgen verfügen über spezialisiertes Fachwissen bei Implantationen, Chirurgische Therapien am Ober- und Unterkiefer, Behandlungen der Mundschleimhaut und der Weichgewebe im Kieferbereich sowie Traumatologische Behandlungen (z. B. Wiedereinsetzen von Zähnen nach Unfällen, Kieferbruch, Wundversorgungen).
Kieferorthopäden verfügen über spezialisiertes Fachwissen bei der Prävention, Diagnose und Behandlung von Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne.