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mixins.searchInfo_searchTermAdoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister

Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen

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