Tierquälerei
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAnzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Keine.
Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.