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mixins.searchInfo_searchTermEinbaupflicht von Rauchwarnmeldern

Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Seit dem 12. Juli 2012 müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet sein.

Näheres ergibt sich aus den:

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