Geburt anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärung
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
- Ausstellung einer Geburtsurkunde: 13,00 €
- Ausstellung einer Geburtsurkunde für das Stammbuch: 13,00 €
- Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde: 13,00 €
- Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister: 13,00 €
Für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare: 6,50 €.
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für Mutterschaftsgeld/Erziehungsgeld, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung in Deutschland ist gebührenfrei.
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Ihre zuständige Stelle:
Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Kontakt
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Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
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Zuständig für:
- Ingelheim am Rhein:
- Abstammungsurkunde
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Geburt anzeigen
- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Leichenpass beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular für Sterbeurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Sterbefall Bescheinigung über Anzeige beantragen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
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- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname ändern
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